Die Ausbreitung des Coronavirus hält die Welt nach wie vor in Atem – und wir alle müssen mit erheblichen Einschränkungen leben. Ausgangsbeschränkungen haben das öffentliche Leben quasi komplett zum Erliegen gebracht. Die Wohnung darf man nur noch mit einem triftigen Grund verlassen oder dann, wenn man frische Luft schnappen oder Sport treiben möchte. Doch genau diese Beschränkungen führen nun zu Absurditäten, die sich auch mit medizinischen Argumenten nicht mehr begründen lassen.
In Bayern geht das nun sogar soweit, dass das Verweilen im Freien nicht erlaubt ist. Wer sich also komplett alleine und mit größtem Abstand auf eine Parkbank setzen möchte, um dort die Sonne zu genießen, ein Buch oder eine Zeitung zu lesen, wird verwarnt und dazu aufgefordert, sich schnellstmöglich wieder in die Wohnung zu begeben.
Von einem Verweilen auf einer Parkbank – oder einer Wiese – geht jedoch keinerlei Gefahr aus. Ganz im Gegenteil: Der Aufenthalt an der frischen Luft ist sogar gesund und gerade in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen dringend erforderlich, wenn wir zahlreiche andere physische und psychische Krankheitsbilder in der Folge vermeiden möchten.
Man kann darüber streiten, ob die Einschränkung der Grundrechte gerechtfertigt ist – vermutlich ja. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Einschränkung der Grundrechte im aktuellen Ausmaß überhaupt rechtlich einwandfrei ist – vermutlich nicht. Aber in jedem Fall muss man Augenmaß wahren, wenn sichergestellt sein soll, dass es eine gesellschaftliche Zustimmung für die Maßnahmen gibt und das wird nicht klappen, wenn man Handlungen bestraft, von denen definitiv keine Gefährdung ausgeht.
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