Das Erbe
Karlsruhe verhandelt die Erbschaftssteuer – gleich an zwei Tagen, aus zwei Richtungen. Wer zahlt wirklich wie viel, und warum entscheidet erneut das Gericht?
Heinrich Fischwasser erbte von seiner Tante ein Wertpapierdepot und Immobilien, zusammen rund 250.000 Euro — und zahlte dafür rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer, etwa ein Fünftel. Wer dagegen begünstigtes Betriebsvermögen erbt, kann unter Auflagen 85 Prozent steuerfrei übernehmen, unter strengeren Bedingungen den ganzen begünstigten Teil, und selbst jenseits der 26-Millionen-Grenze kann die Steuer vollständig erlassen werden. Ob dieses Gefälle mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag verhandelt, mehr als fünf Stunden lang, mit rund zwanzig Sachverständigen — und schon am Montag stand dasselbe Gesetz vor Gericht, von der anderen Seite in die Zange genommen: Bayern klagt für höhere Freibeträge und eigene Länder-Regeln. Ein Urteil fällt erst in Monaten. Genau deshalb baut diese Folge das Thema in Ruhe auseinander, damit die Einordnung bereitliegt, wenn Karlsruhe entscheidet.
Die Werkstatt erklärt, wie die Steuer wirklich funktioniert: die seit 2009 unveränderten Freibeträge, die das normale Elternhaus in aller Regel steuerfrei lassen, die Steuerklassen, die Neffen wie Fischwasser deutlich härter treffen als Kinder, und dann die zweite Welt der Verschonungsregeln für Betriebsvermögen samt Verschonungsbedarfsprüfung — einer Regel, bei der Millionen- und Milliardenerwerbe den Erlass bekommen, wenn der Erwerber die Steuer nicht aus verfügbarem Vermögen zahlen kann. Beide Seiten kommen ernsthaft zu Wort: das Arbeitsplatz-Argument der Wirtschaftsverbände, das auch Karlsruhe 2014 im Grundsatz anerkannt hat, und die Kritik von OECD, Sachverständigenrat und dem wissenschaftlichen Beirat des Finanzministeriums, mit Stimmen aus dem Verhandlungssaal von der BDI-Steuerexpertin bis zur Böckler-Ökonomin. Die Zahlen-Etage bleibt bei belegten Werten statt kursierender Durchschnittsquoten: 21,4 Milliarden Euro festgesetzte Steuer 2025, ein Höchstwert, 15,4 Milliarden tatsächlich eingenommen, 3,7 Milliarden über die Bedarfsprüfung erlassen, die Auswertung des Netzwerks Steuergerechtigkeit zu 34 Großerwerben mit rund 13 Milliarden Euro Vermögen und etwa zwei Prozent Steuerlast — und der Subventionsbericht der Bundesregierung, der die Begünstigung als größte Steuervergünstigung des Landes führt.
Dazu die Geschichte, die dem Streit seine Tiefe gibt: das Reichsgesetz von 1906, das Ehegatten und Kinder noch ausnahm, die Erzberger-Reform von 1919, und dann die Karlsruher Chronik — dreimal beanstandet, 1995, 2006 und 2014, dreimal nachgebessert, und jetzt steht die Reform von 2016 selbst auf dem Prüfstand, die das Gericht als Antwort auf sein eigenes Urteil bekommen hatte. Die Politik-Etage sortiert die Lage in Berlin, vom Reformdruck des Finanzministers über das Abwarten der Union bis zur bayerischen Regionalisierungs-Idee, und erklärt, warum realistischerweise wieder Karlsruhe den Takt vorgibt. Zum Schluss drei Prüffragen für die Monate bis zum Urteil: Wird über Gerechtigkeit geredet oder über Aufkommen? Nominal oder effektiv — und was sind der 50-Prozent-Satz und die Zwei-Prozent-Rechnung wirklich? Und was steht in Karlsruhe überhaupt zur Entscheidung?