7. Oktober 2026
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Daniel's Daily — Episode 35

Der Brauch

Mit Tobias Rausch führt erstmals ein AfD-Politiker ein deutsches Landesparlament. Der Fall Sachsen-Anhalt zeigt, wie Verfassung, Geschäftsordnung und ungeschriebene Gepflogenheit auseinanderfallen.

7. Oktober 2026
Zum Nachlesen — das Gespräch als Essay

Es sind drei Zahlen, in denen sich ein Umbruch verdichtet: 48 Ja, 29 Nein, fünf Enthaltungen. Mit diesem Ergebnis wählte der Landtag von Sachsen-Anhalt am Dienstagvormittag Tobias Rausch zum Präsidenten – einen 35-jährigen Immobilienunternehmer und parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik führt damit ein AfD-Politiker ein deutsches Landesparlament. Die rechnerische Pointe: AfD und BSW, die einzigen Fraktionen mit angekündigter Zustimmung, kommen zusammen auf 44 Sitze. Mindestens vier Ja-Stimmen stammen aus anderen Fraktionen. Welche, wird niemand aufklären können. Die Wahl war geheim.

Drei Ebenen, die in der Debatte verschwimmen

Wer den Vorgang verstehen will, muss drei Dinge sauber auseinanderhalten, die in der politischen Erregung regelmäßig ineinanderfließen. Die Landesverfassung sagt knapp: Der Landtag wählt seinen Präsidenten. Die Geschäftsordnung – geschriebenes Verfahrensrecht – räumt der stärksten Fraktion das Recht ein, im ersten Wahlgang als einzige einen Kandidaten vorzuschlagen. Und dann gibt es die dritte Ebene, die weder in der Verfassung noch in der Geschäftsordnung steht: die jahrzehntelange Gepflogenheit, den Vorgeschlagenen auch tatsächlich zu wählen.

Nur diese dritte Ebene ist der eigentliche Brauch. Und ein Brauch ist, anders als ein Paragraf, kein Anspruch. Abgeordnete entscheiden frei und geheim. Daniel Fürg bringt die Unterscheidung in seiner Analyse auf einen Satz:

Ein Vorschlagsrecht kann geschriebenes Recht sein. Die Zustimmung zum Vorgeschlagenen bleibt eine freie Entscheidung.

Die AfD hatte am Dienstag also ein Recht auf den ersten Vorschlag. Einen Anspruch darauf, dass Rausch gewählt wird, hatte sie nicht. Dass es gleichwohl geschah, lag an mindestens vier Stimmen, die aus einem Lager kamen, das sich öffentlich anders positioniert hatte.

Ein Amt mit Protokollrang und harter Hürde

Was genau wurde da besetzt? Der Landtagspräsident ist in Sachsen-Anhalt protokollarisch der ranghöchste Politiker des Landes – noch vor dem Ministerpräsidenten. Er leitet die Sitzungen, erteilt und entzieht das Wort, übt im Parlament Hausrecht und Polizeigewalt aus, führt die Verwaltung des Hauses. Er beschließt keine Gesetze, aber er fertigt die beschlossenen aus und prüft dabei, ob sie verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Keine Vetomacht, aber eine Schnittstelle.

Entscheidender als die Alltagsbefugnisse ist in diesem Fall die Rückholbarkeit. Wer einen einmal gewählten Präsidenten abberufen will, braucht nach Landesverfassung eine Zweidrittelmehrheit – derzeit 56 der 83 Abgeordneten. Das Amt ist weder allmächtig noch bloß zeremoniell. Es ist begrenzt, aber real, und es ist nicht leicht zurückzunehmen.

Dass Verfahrensmacht im Grenzfall mehr ist als Formalie, hat Thüringen 2024 vorgeführt – damals noch durch einen Alterspräsidenten, der notwendige Abstimmungen verweigerte und per Eilbeschluss des Verfassungsgerichtshofs gestoppt wurde. Die Lehre daraus war doppelt: Gerichte können einen Sitzungsleiter einhegen, und zugleich geht es bei einer Parlamentspräsidentschaft um mehr als Sitzungsleitung. Es geht um die Verkörperung der Institution nach außen.

Die Regel, die am Nachmittag kippte

Weniger prominent in den Schlagzeilen, aber womöglich der folgenreichere Vorgang des Tages: Am Nachmittag änderten AfD und BSW mit ihrer gemeinsamen Mehrheit die Geschäftsordnung, die erst im Frühjahr als ausdrückliche Lehre aus Thüringen reformiert worden war. Diese Reform hatte unter anderem festgehalten, dass eine Fraktion, die bereits den Präsidenten stellt, nicht zusätzlich einen Vizepräsidenten vorschlägt. Genau diese Klausel fiel – und ermöglichte die Wahl von Hans-Thomas Tillschneider ins Präsidium, den der Landesverfassungsschutz zu den prägenden Akteuren des als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Landesverbands zählt.

Auch hier bleibt eine Lücke in der Rechnung. Tillschneider erhielt 44 Ja-Stimmen; die AfD-Fraktion hat 39 Sitze; das BSW erklärte durch seinen Fraktionschef, seine fünf Abgeordneten hätten nicht für ihn gestimmt. Mindestens fünf Ja-Stimmen stammen damit aus einer Quelle, die niemand benennen kann. Der SPD-Kandidat Armin Willingmann fiel durch, der dritte Vizeposten blieb vorerst unbesetzt.

Die einen haben die Regeln geändert, bevor das Spiel begann und ohne das Ergebnis zu kennen. Die anderen haben gestern eine Regel geändert, mitten am Spieltag, für den Vizeposten. Beides war legal. Über beides darf man streiten.

Was Bräuche tragen – und wann sie wandern

Der Blick über die Landesgrenze zeigt, wie unterschiedlich die Häuser mit derselben Grundfrage umgehen. Im Bundestag ist für jede Fraktion ein Vizepräsidentenplatz vorgesehen; AfD-Kandidaten sind dort seit 2017 wiederholt gescheitert, und das Bundesverfassungsgericht hat 2022 klargestellt, dass aus dem Platz kein Anspruch auf eine bestimmte Person folgt. In Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD mit 38,2 Prozent ebenfalls stärkste Kraft wurde, haben die anderen Fraktionen ihren Anspruch aufs Präsidentenamt bereits zurückgewiesen. Die konstituierende Sitzung steht Ende Oktober an.

Hinter diesen drei Wegen liegt eine gemeinsame Diagnose. Ein parlamentarischer Brauch ist ein Versprechen, das frühere Generationen einander gegeben haben – im Vertrauen darauf, dass alle, die je davon profitieren, seine Voraussetzungen teilen. Wenn dieses Vertrauen erodiert, wandern die Versprechen aus den Gepflogenheiten in die Paragrafen. Das lässt sich gerade in Echtzeit besichtigen: in Erfurt, in Magdeburg, demnächst in Schwerin.

Die ehrliche Bilanz des Dienstags fällt nüchtern aus. Das Haus ist arbeitsfähig. Vertrauensvoller ist es nicht geworden. Es hat einen Präsidenten, dem drei Fraktionen misstrauen, ein Präsidium mit zwei AfD-Mitgliedern und einer Lücke, einen durchgefallenen SPD-Kandidaten und zwei Stimmenrätsel, die keine Fraktionsansage und keine Dementi je auflösen werden. Für die Ministerpräsidentenwahl im Dezember taugen die 48 Ja-Stimmen nicht als Prognose – es gelten andere Mehrheiten, andere Regeln, eine neue geheime Wahl.

Zum Weiterhören

In der aktuellen Folge von Daniels Daily rekonstruiert Daniel Fürg den Magdeburger Dienstag im Detail: die Wahl am Vormittag, die Geschäftsordnungsänderung am Nachmittag, die Rolle des Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt und die Vergleichsfälle in Berlin, Erfurt und Schwerin. Dazu drei Prüffragen, mit denen sich die anstehenden Institutionenstreite dieses Herbstes sortieren lassen – von der Ebenenfrage über die Befugnisliste bis zum Rollentauschtest.

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