Die Bundesregierung hat auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über ihre Haushaltspläne reagiert, indem sie einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen hat, um den Haushalt verfassungsrechtlich abzusichern. Der Nachtragshaushalt sieht vor, dass die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro liegt, was niedriger ist als die ursprünglich anvisierten 45,6 Milliarden. Ziel des Nachtragshaushalts ist es, Kredite rechtlich abzusichern, die bereits für Energiepreisbremsen und zur Unterstützung von Flutopfern genutzt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Regierung diese Kredite nicht hätte aufnehmen dürfen, ohne die Erklärung einer außergewöhnlichen Notlage durch den Bundestag.
Der Bundestag muss nun eine solche Notlage erklären und damit zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzen. Die Argumentation stützt sich auf die anhaltenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges sowie auf die Flutkatastrophe von 2021. Die Union hat angekündigt, die Begründung der Ampel-Regierung für die Notlage sorgfältig zu prüfen und dann über ihre Abstimmung im Parlament zu entscheiden.
Mit dem Nachtragshaushalt sollen auch technische Veränderungen im Haushalt vorgenommen werden, einschließlich der Anpassung der Höhe der Steuereinnahmen und Zinsausgaben an die aktuellste Prognose. Zudem fällt ein Darlehen für die Aktienrente weg, da die dafür erforderliche Stiftung noch nicht gegründet ist, obwohl das Vorhaben Aktienrente weiterhin auf dem Tisch bleibt.
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